Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d), Referat Finanzen, Stabsstelle Konzeptionelle Finan...
Stadtverwaltung Kaiserslautern
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Polizeidirektion Kaiserslautern
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Stadtverwaltung Referat Personal
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Das Polizeipräsidium Westpfalz mit Behördensitz in Kaiserslautern ist als eines von sechs Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz zuständig für die Sicherheit der Menschen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern, sowie den Landkreisen Südwestpfalz, Kusel, dem westlichen Teil des Donnersbergkreises und dem südlichen Teil der Verbandsgemeinde Nahe-Glan im Landkreis Bad Kreuznach. Die Behörde beschäftigt aktuell rd. 1.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen zur Organisation der rheinland-pfälzischen Landespolizei, des Polizeipräsidiums Westpfalz und zu den einzelnen Polizeiinspektionen (örtlich zuständigen Dienststellen) finden Sie auf unserer Homepage www.polizei.rlp.de.
Am Standort Kaiserslautern ist bei der Abteilung Polizeiverwaltung, hier beim Referat Liegenschaften, zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle zu besetzen:
Hausmeister/-in (m/w/d) mit elektrotechnischer Ausbildung
(E 5 TV-L, Vollzeit, entspricht z. Zt. 39 Std./Wo.)
Je nach dienstlichem Erfordernis ist der Einsatz bei den anderen Liegenschaften im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz möglich.
Die Stelle erfordert die Bereitschaft Dienst außerhalb der Kernarbeitszeit zu leisten sowie die Bereitschaft bei Bedarf Wochenenddienste zu übernehmen.
Aufgabenbeschreibung: 
Anforderungsprofil:
 
Wir bieten Ihnen:
Unsere Werte
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Bewerberinnen oder Bewerber mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Das Polizeipräsidium Westpfalz unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitsgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
Wichtige Informationen
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
finden Sie unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘ die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2). Bitte unterzeichnen Sie die Anlage 1 und reichen diese zusammen mit Ihrer Bewerbung (zunächst elektronisch) ein.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/ Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist im Original vorzulegen sind.
Wenn Sie sich bewerben wollen:
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kopien der Schul-, Prüfungs-, und Arbeitszeugnisse) sowie der vorgenannten unterzeichneten Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und die Zustimmungserklärung nebst Ablichtung von Personalausweis oder Reisepass bis zum 15.04.2026 per E-Mail, unbedingt als zusammenhängende PDF-Datei mit einer Gesamtgröße von maximal 5 MB, an
ppwestpfalz.pv3.Bewerbung@polizei.rlp.de
Ebenfalls möglich ist eine Bewerbung über die Portale https://karriere.rlp.de/ oder https://interamt.de/. Bewerbungen, die über andere Portale eingehen können nicht berücksichtigt werden.
Alternativ können Sie sich auch auf dem Postweg bewerben an folgende Anschrift:
Polizeipräsidium Westpfalz
PV 3
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
Die Bewerbung bitte ohne Bewerbungsmappen oder Folien einreichen. Eine Rückgabe erfolgt nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Umschlags.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist nur vollständige Bewerbungen, die neben den üblichen Unterlagen auch vorgenannte Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (vorab elektronisch und im weiteren Verlauf im Original) enthalten, im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Es werden von uns keine Unterlagen nachgefordert. 
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird garantiert. Bei Angabe einer E-Mail-Adresse erfolgt die gesamte Kommunikation ausschließlich auf dem elektronischen Weg. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können grundsätzlich nicht erstattet werden.
 
Wenn Sie Fragen haben:
Für Rückfragen und bei Problemen mit dem Herunterladen der erforderlichen Erklärungen stehen Ihnen Frau Berg (Tel.: 0631-36912304) und Frau Rogalski (Tel.: 0631-36912311) gerne zur Verfügung.