Der Landkreis Neunkirchen stellt ein: ## **Ingenieur /-in (m/w/d)** für den Einsatz im **Gutachterausschuss** des Landkreises Neunkirchen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Std./Woche). Die Stelle kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden, soweit Flexibilität in der Arbeitszeiterbringung und Abstimmung zwischen den Teilzeitkräften sichergestellt ist. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 TVöD. ### **Aufgaben:** - Mitarbeit in der Geschäftsstelle, allgemeine Verwaltung - Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung: - Ableitung von Marktdaten (Sach- und Ertragswertfaktoren u.a.) - Ableitung von Bodenrichtwerten - Unterstützung des Vorsitzenden - Vorbereitung und Erstellung von Verkehrswertgutachten - Vertretung des Vorsitzenden ### **Voraussetzungen:** - Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (mindestens Bachelorabschluss) der Fachrichtung Immobilienwirtschaft, Architektur, Vermessungswesen oder Bauingenieurswesen - Erfahrung mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten im Sinne des BauGB oder die Bereitschaft sich in diesem Fachgebiet fortzubilden. - Teamfähigkeit und schnelle Auffassungsgabe - Kenntnisse des Bauplanungsrechts und Bauordnungsrechts. - Anwenderkenntnisse in den Office-Anwendungen (Excel, Word, Outlook, etc.) - Eigener PKW sowie die Bereitschaft diesen für Dienstfahrten, gegen Fahrtkostenerstattung, einzusetzen ### **Was wir bieten:** - Familienfreundliches Arbeitsumfeld - Homeoffice nach der Einarbeitung möglich - Abwechslungsreiche Tätigkeit - Strukturierte Einarbeitung - Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Gesicherter Arbeitsplatz - Jahressonderzahlung und zusätzliche betriebliche Altersvorsorge - Vergünstigtes Job-Ticket - Teilnahme am Dienstrad-Leasing **Allgemeine Angaben:** Der Landkreis Neunkirchen wurde 2025 mit dem Saarländischen Gütesiegel der IHK Saarland als „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet. Im Rahmen der beruflichen Frauenförderung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bei gleicher Eignung werden **Schwerbehinderte/Gleichgestellte** im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Freiwillige Angaben zu ehrenamtlichen Tätigkeiten können Sie Ihrer Bewerbung beifügen. Bitte bewerben Sie sich bis zum **21.03.2026 **ausschließlich über die Onlineplattform Interamt unter der Angebots-ID **1421519.** Bewerbungen über den Postweg oder per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Damit das Auswahlverfahren umfänglich und zeitnah durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Interamt Bewerberbogen vollständig ausgefüllt wird. In der Bewerbungsphase wird (fast) ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Spam-Ordner. Für Fragen sind die Mitarbeiter/-innen des Personalamtes zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 06824 / 906-0 oder unter personalamt@landkreis-neunkirchen.de per E-Mail erreichbar. **Umfassende Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.** **Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)** Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Personalamtes des Landkreises Neunkirchen. **Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:** Landkreis Neunkirchen Wilhelm-Heinrich-Str. 36 66564 Ottweiler **Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:** Landkreis Neunkirchen Dominik Hunsicker Wilhelm-Heinrich-Str. 36 66564 Ottweiler Telefon: 06824 / 906 – 0 E-Mail: [datenschutz@landkreis-neunkirchen.de](https://mailto:datenschutz@landkreis-neunkirchen.de) **Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:** Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine mögliche Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1 Buchstabe b und 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes. Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. **Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten:** Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang, sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Landkreises Neunkirchen erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z.B. Personalrat, Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Betriebsarzt). **Ihre Rechte:** Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Ein Antrag zur Geltendmachung der o.g. Rechte bzw. die Einlegung eines Widerspruchs kann postalisch oder per E-Mail an den Landkreis Neunkirchen, Personalamt, Wilhelm-Heinrich-Str. 36 in 66564 Ottweiler, E-Mail: personalamt@landkreis-neunkirchen.de, übermittelt werden. Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über eine aus Ihrer Sicht rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu. **Anschrift der Aufsichtsbehörde:** Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Fritz-Dobisch-Straße 12 66111 Saarbrücken Telefon: 0681/94781-0 E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
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