Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Verwaltung Technik
Lübbener Wohnungsbau-GmbH
Lübbener Wohnungsbau-GmbH
Staatliches Schulamt Cottbus
Ihre Wache GmbH
Ihre Wache GmbH
Staatliches Schulamt Cottbus
WindPersonal Felix Tobias
persona service AG & Co. KG Cottbus
Landkreis Dahme-Spreewald
Diakonisches Werk Lübben gGmbH
Landkreis Dahme-Spreewald
Hays AG
Steuerberater Leif Poßling
Hotel-Spreeblick OHG
KiK Textilien und Non-Food GmbH
SpreeWald-Feldmann GmbH & Co. KG
TimePartner Personalmanagement GmbH
Tannenhof Berlin-Brandenburg gGmbH
AWG Allg. Warenvertriebs-GmbH
Stellenkennzeichen: 128/26
Arbeitsort: Liuba-Grundschule, Wettiner Straße 1, 15907 Lübben(Spreewald)
Anforderungsprofil: 1. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe und einer Lehrbefähigung für die Fächer Musik, Mathematik und Naturwissenschaften
Sofern keine Bewerbungen vorgenannter Befähigung vorliegen, werden nachrangig und entsprechend der nachstehenden Rangfolge (d.h. sofern keine Bewerbungen mit der jeweils vorgenannten Befähigung vorliegen) geeignete Bewerber (m/w/d) mit den folgenden Abschlüssen berücksichtigt:
2. mit einer anderen Lehramtsbefähigung in den o. g. Fächern/Fachrichtungen,
3. mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (ohne Vorbereitungsdienst), aufgrund dessen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in den o. g. Fächern/Fachrichtungen vorliegen,
4. mit einer wissenschaftlichen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
5. mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
6. mit einer Befähigung zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach
Teilzeitbeschäftigung mit 14/28 Lehrerwochenstunden
Beschäftigungsdauer: Geeignete Bewerber (m/w/d) gemäß Ziffer 1-6 werden befristet für die Dauer vom 28.03.2026 bis 28.06.2026 eingestellt. Grund hierfür ist die befristete Besetzung der Stelle gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die Bezahlung erfolgt tarifvertraglich nach dem TV-L und der TV-EntgO-L