Fachkraft für Lagerlogistik als Schichtleiter Lager / Logistik (m/w/d)
CEVA Logistics GmbH
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BTU Cottbus-Senftenberg
Staatliches Schulamt Cottbus
Staatliches Schulamt Cottbus
Lübbener Wohnungsbau-GmbH
Lindner Bautechnik GmbH
FOURTEENONE White GmbH Technical Services
Vincera Klinik Spreewald GmbH
Staatliches Schulamt Cottbus
activjob GmbH
tetris Modulbau GmbH
Dirk Rossmann GmbH
Hoffmann, Hagen (dls)
Ihre Wache GmbH
ALBA plc & Co. KG
Ihre Wache GmbH
ALBA plc & Co. KG
Hoffmann, Hagen (dls)
BTU Cottbus-Senftenberg
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Staatliches Schulamt Cottbus
Dirk Rossmann GmbH
ALBA plc & Co. KG
Adecco Personaldienstleistungen GmbH
Arbeitsort: Liuba-Grundschule, Wettiner Straße 1, 15907 Lübben(Spreewald)
Anforderunqsprofil: 
1. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe und einer Lehrbefähigung für die Fächer Mathematik, Kunst, Musik. Sofern keine Bewerbungen vorgenannter Befähigung vorliegen, werden nachrangig und entsprechend der nachstehenden Rangfolge (d.h. sofern keine Bewerbungen mit der jeweils vorgenannten Befähigung vorliegen) geeignete Bewerber (m/w/d) mit den folgenden Abschlüssen berücksichtigt:
2. mit einer anderen Lehramtsbefähigung in den o, g. Fächern/Fachrichtungen,
3. mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (ohne Vorbereitungsdienst), aufgrund dessen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in den o. g, Fächern/Fachrichtungen vorliegen,
4. mit einer wissenschaftlichen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
5. mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
6. mit einer Befähigung zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach
Teilzeitbeschäftigung mit 20/28 Lehrerwochenstunden.
Beschäftigungsdauer: Geeignete Bewerber (m/w/d) gemäß Ziffer 1-6 werden befristet für die Dauer vom 01.05.2026 bis 31.07.2026 eingestellt. Grund hierfür ist die befristete Besetzung der Stelle gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die Bezahlung erfolgt tarifvertraglich nach dem TV-L und der TV-EntgO-L.