Erzieher*in
AWO Bezirksverband Oberbayern e.V.
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I. K Hofmann GmbH München
expertum GmbH

Heinloth Transport GmbH

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CSyS

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Polizeipräsidium Oberbayern Nord
EURO-LOG AG
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Data-Warehouse GmbH

Profil: IT-Professional Dienstort: Hallbergmoos Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbung bis: 10.05.2026 Job-ID: J000001731
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Polizeiinspektion Flughafen München einen IT-Professional (m/w/d) für Anwendungsentwicklung in Vollzeit (40,10 Stunden/Woche) - Standort Hallbergmoos
Die Einstellung erfolgt im Arbeitnehmerverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Vollzeit (40,1 Wochenstunden). Abhängig von der persönlichen Qualifikation, sowie der konkreten Aufgabenübertagung ist eine Eingruppierung bis E10 mit Studium möglich. Im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme verzichtet der Freistaat Bayern bei Vollzeitbeschä昀琀igten derzeit auf die Einbringung der 40 Stunden übersteigenden Arbeitszeit.
Da die Übernahme in ein Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene vorgesehen ist, müssen die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Insbesondere darf das 45. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht überschritten sein.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung / Umsetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe – bis maximal in der Besoldungsgruppe A 12.
Frau Klos Tel.: 0841/9343-1397
Herr Schäffler Tel.: 08161/952-221
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschä昀琀igt sind als Männer. (Art. 2 Abs. 1; Art. 7 Abs. 3 BayGIG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeau昀琀ragten bzw. zur Beteiligung des Gleichstellungsbeau昀琀ragten an Vorstellungsgesprächen sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschä昀琀igung unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird hingewiesen. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 154, § 164 Absatz 1, § 165 Absatz 1 SGB IX, 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien). Eine Besetzung ist jedoch nur bei entsprechender Personalzuteilung durch Zuteilungsanteile möglich.
…dann können Sie sich gerne über Karrieremöglichkeiten/Berufsbilder der Bayerischen Polizei unter folgendem Link informieren: