Schiffselektriker/in (w/m/d)
ABTEILUNG 4 | REFERAT 43 | RTS Karlsruhe
Werkstatt für Boote
Mannheim | Vollzeit
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
unbefristet
AUFGABEN
o Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Polizeibooten der Wasserschutzpolizei
o Fehlersuche an Betriebs- und Anlagenteilen
o Installation und Montage von Antennen-, Beleuchtungs- und Kommunikationsanlagen und Anlagen der elektrischen Energietechnik
o Durchführung periodischer Prüfungen
o Konfiguration, Programmierung und Reparatur von elektrischen Systemen
VORAUSSETZUNGEN
o abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffselektriker/in, Elektroniker/in, Mechatroniker/in oder frühere Bezeichnungen vergleichbarer Ausbildungsberufe
o Fahrerlaubnis Klasse B
KENNZIFFER: 2858
Bewerbungsfrist: 11.03.2026
Link zum Bewerberportal
Fachfragen
Herr Golik
0621 891949
Personalfragen
Frau Dölker
0711 2302 1416
Dienstort
Graßmannstraße 9, 68219 Mannheim
ANGEBOT
Wöchentliche Arbeitszeit
39,5 Std.
Gehaltszahlung in
Entgeltgruppe 8 des
Tarifvertrages der Länder
(TV-L).
Link zur Entgelttabelle WÜNSCHENSWERTES o Kenntnisse im Bereich der Steuerungseinheit und den Besonderheiten der Schiffselektrik o Kenntnisse über Funk-, Überwachungs- und Navigationsanlagen sowie Radartechnik o Kenntnisse von Diagnosesystemen o Fahrerlaubnis Klasse BE/C1E oder gleichwertig o Eigeninitiative, selbständige und qualitätsbewusste Arbeitsweise, Team- und Kontaktfähigkeit, Kommunikationskompetenz Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen entsprochen werden kann. Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt bzw. erhalten den Vorzug. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
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