Sind Sie interessiert an einem spannenden und abwechslungsreichen Aufgabenbereich? Ein sicherer Arbeitsplatz ist Ihnen wichtig? Dann sind bei uns genau richtig. Das Landgericht Bonn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Justiz-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte (m/w/d) für eine Tätigkeit als Hauptprotokollführer.
Bewerber*innen, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen standen, können leider nicht berücksichtigt werden. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Bei guten Leistungen ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung ist bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 5 TV-L vorgesehen. Die Probezeit beträgt 6 Wochen.
Das sind Ihre Aufgaben:
Bitte beachten Sie, dass der Dienstbetrieb im Strafverfahren keinen besonderen zeitlichen Regelungen unterliegt. Daher kann es vorkommen, dass Ihre Anwesenheit auch über die Kernzeit hinaus erforderlich ist. Im Rahmen der Gleitzeit können Sie dies wieder ausgleichen.
Das bringen Sie mit:
Bei der Justiz NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung auf dem Postweg oder per E-Mail bis zum 23.03.2026 mit folgenden Unterlagen:
Unsere Adresse lautet:
Oder per
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Hier erfahren sie mehr: Karriere NRW
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