Sachbearbeiter Zahlungsverkehr (m/w/d) im Amt für Finanzen
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### Das könnte genau die richtige Position für Sie sein! Der Landkreis Uckermark sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten
# Sachbearbeiter Zahlungsverkehr (m/w/d) im Amt für Finanzen.
## Ihre Aufgaben:
Selbstständige und eigenverantwortliche Erledigung aller anfallenden Aufgaben des Zahlungsverkehrs im Zuständigkeitsbereich:
- selbstständiges Arbeiten im Bankprogramm wie Abruf der Kontoauszugsdaten aus dem Online-banking-Programm der Bank
- eigenverantwortliche Kontrolle und Ausdruck der Kontoauszüge, Ausdruck der Übersicht über die Bestände auf den Bankkonten
- Ausdruck der Rückbuchungen von der Bank und eigenständige Entscheidung über die weitere Bearbeitung
- eigenverantwortliche Kontrolle und Klärung von Unstimmigkeiten bei bereitgestellten Eingangsrechnungen, Eingangsgutschriften sowie Ausgangsrechnungen, die mit Eingangsrechnungen verrechnet werden
- Mitarbeit an der Überwachung der Liquidität des Landkreises zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit
- selbstständige Prüfung der Salden auf den Bankkonten und eigenständige Entscheidung über erforderliche Kontenregulierungen zu den einzelnen Bankkonten sowie Einbuchung in das Bankprogramm
- Scheckbestellung Barscheckkonten
- Rücksprache bei Unstimmigkeiten in Zahlungsanordnungen mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus den Fachämtern
- Rücksprache mit Behörden, Firmen und Einrichtungen zur Klärung von Sachverhalten
## Ihr Profil:
- eine Qualifikation als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d), Sozialversicherungsfachangestellter (m/w/d), ein vergleichbarer Abschluss mit der Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder Finanzbuchhalter
- wünschenswert: Kenntnisse im Haushaltsprogramm H&H
- Kenntnisse im Zahlungsverkehr sowie grundlegende Buchhaltungskenntnisse
- strukturierte Arbeitsweise und selbstständiges Arbeiten
- Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative sowie Sorgfältigkeit
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- ein sicherer Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln, Verwaltungssoftware und Kommunikationssystemen (z. B. E-Mail, Videokonferenzen) sowie die Fähigkeit digitale Tools im Arbeitsalltag effizient zu nutzen
- Grundkenntnisse in Informations- und Datensicherheit, Datenschutz (DSGVO)
- eine klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in der deutschen Sprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1
## Wir bieten:
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Team am Arbeitsort Prenzlau
- Vergütung nach Entgeltgruppe 6 EGO-VKA zum TVöD
- die Möglichkeit fehlende digitale oder fachliche Kompetenzen durch gezielte Fort- und Weiterbildung zu stärken
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
- attraktives Fahrrad-Leasing mit Rundum-Schutz (Diebstahl, Schäden, Inspektion, Verschleiß) und einfacher Abwicklung über die Entgeltumwandlung gemäß dem TV-Fahrradleasing
- flexible Arbeitszeiten, um Beruf und Familie optimal in Einklang zu bringen
- eine Jahressonderzahlung, leistungsorientiertes Entgelt und die Möglichkeit Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen gemäß dem TVöD-VKA
- jährlich 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (31 Tage ab dem Jahr 2027)
- eine unbefristete Stelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden
## Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 13.04.2026 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an personal@uckermark.de.
Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDFFormat eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
## Ihre Ansprechpartner:
*Fachliche Rückfragen:*
Frau Rösler
Telefon: 03984 70 3020
E-Mail: finanzen@uckermark.de
*Fragen zu Ihrer Bewerbung:*
Frau Mönk
Telefon: 03984 70 3211
E-Mail: personal@uckermark.de
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird der Landkreis Uckermark ein behördliches Führungszeugnis anfordern.