Die Stadt Steinbach-Hallenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter (m/w/d) Einwohnermeldeamt.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (derz. 39 Stunden/Woche).
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
Eine Änderung des Aufgabengebietes sowie die Übertragung weiterer Aufgaben innerhalb des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.
Was Sie mitbringen?
Was wir Ihnen bieten?
Die Vergütung richtet sich vorbehaltlich der Stellenbewertung im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zunächst nach Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung in Anlage 1 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA).
Wie geht es weiter?
Wenn diese Stelle Ihr Interesse weckt, freuen wir uns bis zum 22.03.2026 über Ihre Bewerbung – vorzugsweise per E-Mail (.pdf) an personal@steinbach-hallenberg.de (Kennwort: „SB Einwohnermeldeamt“).
Die Bewerbung soll ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf und den Nachweis der entsprechenden Befähigung (vgl. Anforderungen) enthalten.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bei Fragen zur o. g. Stelle wenden Sie sich gern an den Leiter des Hauptamtes, Herrn Gallmüller (Tel. 036847 38013, E-Mail: t.gallmueller@steinbach-hallenberg.de).
Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass sämtliche im Zuge der Bewerbung erfassten Bewerberdaten zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens von der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg verwendet und Ihre Unterlagen und Daten nach Abschluss des Verfahrens sechs Monate aufbewahrt und gespeichert werden. Ihr Einverständnis können Sie schriftlich widerrufen. Nach Ablauf der Frist werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht/ anonymisiert. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten auf dem entsprechenden Merkblatt unter www.steinbach-hallenberg.de oder auf Nachfrage.
Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden von der Stadt Steinbach-Hallenberg nicht erstattet.
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