Beim Polizeipräsidium Trier / Kriminalinspektion 3 Trier / Kommissariat 33 /
„IT-Forensik“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
IT-Spezialist (m/w/d)
in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Arbeitsort ist Trier. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L ist im weiteren Verlauf der Beschäftigung möglich. Die Eingruppierung bei der Einstellung ist abhängig vom Ausbildungsstand und der Berufserfahrung der Bewerber (m/w/d) und wird individuell geprüft.
Sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist im Falle des Obsiegens eines Bewerbers (m/w/d) mit abgeschlossenem Hochschulstudium im informationstechnischen Bereich und nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr die Übernahme in das Beamtenverhältnis im Statusamt A 10 drittes Einstiegsamt, Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik, vorgesehen. Ein weiterer Aufstieg ist möglich.
Wir bieten Ihnen einen sicheren, abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz mit folgenden Aufgaben:
Wir erwarten:
Wünschenswert sind einschlägige Fachkenntnisse im Bereich
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Poredda unter der Rufnummer 0651 983 43330 oder per Email unter KDTrier.KI3.K33.Leitung@Polizei.RLP.de zur Verfügung.
Die persönliche, fachliche und soziale Kompetenz wird in einem Auswahlverfahren festgestellt werden.
Wir bieten Ihnen:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden Arbeitszeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/ Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.“
Bewerbungen werden bis zum 02.03.2026 schriftlich erbeten an das
                                                    Polizeipräsidium Trier
                                                    Referat PV 3 (Personal)
                                                    Salvianstraße 9
                                                    54290 Trier.
oder elektronisch (eine zusammenhängende PDF-Datei, maximal 5 MB) an
**pptrier.pv3.bewerbungen@polizei.rlp.de**.
Aus Kostengründen bitten wir darum, keine Bewerbungsmappen und nur Zeugniskopien einzureichen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Vernichtung der Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren wird zugesichert.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter Datenschutz . Polizei Rheinland-Pfalz (rlp.de).
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