Justizhelferin/Justizhelfer (m/w/d) zur Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst beim Landgericht Bayreuth
Das Landgericht Bayreuth sucht zum 01.03.2026 eine Justizhelferin bzw. einen Justizhelfer in Entgeltgruppe 4 TV-L.
Wir erwarten Bewerber/Innen mit Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, selbstständiger Arbeitsweise, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein.
Voraussetzung der Einstellung ist u.a. die Bereitschaft zur Übernahme von Hausdienstgeschäften.
Aufgaben:
Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes erfüllen bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.
Sie werden eingesetzt
Anforderungen:
Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst (erste Qualifikationsebene) müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Als Justizwachtmeister/in kann eingestellt werden, wer
Noch nicht verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber, die sich um Einstellung in die erste Qualifikationsebene bewerben, müssen zusätzlich die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachweisen, insbesondere:
Gemäß § 15 S. 1 Nr. 4 ZAPO-J kann die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst nur bei entsprechender körperlicher Leistungsfähigkeit aufgenommen werden. Diese ist durch das Ablegen einer Sportprüfung nachzuweisen, die körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer beinhaltet.
Link für weitere Informationen:
Justizwachtmeister, Berufe und Stellen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/
Besondere Vorbildung und/oder Prüfungen:
Bewerberinnen und Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst, die noch nicht verbeamtet sind, werden grundsätzlich zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizaushelfer/in eingestellt.
Die Ausbildung zum Justizwachtmeister dauert in der Regel 18 Monate und gliedert sich in die praktische Unterweisung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und in die fachtheoretische Ausbildung.
Der Arbeitsvertrag ist ohne sachlichen Grund kalendermäßig für die Dauer der Ausbildung von 18 Monaten zu befristen (§ 14 TzBfG), sofern mit dem Freistaat Bayern nicht zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Die Probezeit beträgt sechs Monate.
Für den Fall, dass bereits ein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Bayern bestand, ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund (Justizwachtmeisterausbildung) abzuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Justizhelfer/die Justizhelferin keinen Anspruch auf spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis und keinen Anspruch auf eine Beschäftigung am Justizstandort Bayreuth nach Beendigung der Ausbildung hat.
Bewerbungsfrist: 01.03.2026
Ausschreibende Behörde
Landgericht Bayreuth
Beschäftigungsbehörde bzw. -bereich
Landgericht Bayreuth
Beschäftigungsort
Bayreuth
Fachlaufbahn
Justiz
Fachlicher Schwerpunkt
Justizwachtmeisterdienst
Teilzeitfähigkeit
Die Stelle ist teilzeitfähig. Die Teilzeit ist jedoch im Rahmen einer 5-Tage-Woche einzubringen. Während des Arbeitnehmerverhältnisses und der Ausbildungszeit ist eine Ganztagstätigkeit auszuüben.
Befristung
Der Arbeitsvertrag ist ohne sachlichen Grund kalendermäßig zu befristen (§ 14 TzBfG), sofern nicht zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Bayern bestanden hat.
Erbetene Bewerbungsunterlagen
Vollständige Bewerbungsunterlagen
Adresse für Bewerbungen
Landgericht Bayreuth
z. Hd. Herrn Biller
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
Weitere ergänzende Angaben
Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Fraue
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