Bei der Lokalkammer Mannheim des Einheitlichen Patentgerichts ist zum nächst möglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen:
## Mitarbeiter: in (w/m/d) im Kanzleiteam
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein gemeinsames Gericht für derzeit 18 EU - Mitgliedstaaten, für die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Das EPG bietet einen einheitlichen, spezialisierten und effizienten Rahmen für die Lösung von Patentstreitigkeiten auf europäischer Ebene. Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz verfügt über eine dezentrale Struktur und umfasst eine Zentralkammer in Paris mit einer Abteilung in München sowie verschiedene Lokalkammern und eine Regionalkammer in ganz Europa. In Deutschland sind vier Lokalkammern mit Sitz in Mannheim, München, Hamburg und Düsseldorf eingerichtet. Die Berufungsinstanz des EPG hat ihren Sitz in Luxemburg. Die Verfahren an der Lokalkammer Mannheim werden in deutscher und englischer Verfahrenssprache geführt.
Weitere Informationen können auf der Internetseite des EPG www.unified-patent-court.org abgerufen werden
### Was Sie als Mitbearbeiter: in („Clerk“) im Kanzleiteam erwartet
### Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte über das folgende Profil verfügen
Die Verwendung beim EPG erfolgt im Wege der Zuweisung gemäß § 20 Beamtenstatusgesetz bzw. § 4 TV-L und ist auf maximal fünf Jahre befristet. Danach wird grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, dauerhaft in den Dienst des EPG nach Maßgabe der dortigen attraktiven Anstellungsregelungen zu wechseln. Für die Einstellung von externen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Justizfachangestellten/ zum Justizfachangestellten verfügen oder es am Vorliegen gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen mangelt, erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 8. Die Feststellung des Vorliegens von Fähigkeiten und Erfahrungen, die denen einer Justizfachangestellten entsprechen, erfolgt nach individueller Prüfung. Weitere Informationen diesbezüglich können unter https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/4\_Tabellenentgelt+ ab+01.02.2025.pdf/f281ae2c-8417-b393-a852-6130329fc528?t=1714999433536 eingesehen werden. Weitere Informationen, insbesondere zu den Bezügen, finden sich im Beamtenstatut des EPG (https://www.unified-patent-court.org/sites/default/files/upc\_documents/Consolidated% 20Staff%20Regulations%20with%20Annex%20IV\_DE.pdf). Die Räumlichkeiten der Lokalkammer befinden sich in der Liegenschaft Schubertstraße 11 in Mannheim. Diese werden auch durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg genutzt. Das EPG ist daher räumlich eng in die Mannheimer Justizlandschaft eingebunden. Es besticht durch eine attraktive und zeitgemäße Ausstattung der Räumlichkeiten.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.
Falls Sie Interesse an einer neuen Herausforderung und an einer Betätigung in einem attraktiven sowie einzigartigen Arbeitsfeld haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10. März 2026 unter Angabe des Aktenzeichens JUMRI-JUM-3620-4/1/62. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an das Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart oder per E-Mail an poststelle@jum.bwl.de. Etwaige Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Herr Amtsrat Kranz (Tel. 0621 292 4696), bei Fragen zum Besetzungsverfahren wenden Sie sich an Frau Justizhauptsekretärin Schuhmacher (Tel. 0711 35501- 241).
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