Das Amt Ostholstein-Mitte
sucht für seine Außenstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) 
für die Leistungsgewährung nach SGB XII und AsylbLG 
im Amt für Soziale Hilfen in Neustadt in Holstein 
als Vollzeitstelle, mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,0 Stunden. Die Besetzung der Stelle im Rahmen von Teilzeitbeschäftigungen wäre möglich, sofern ein gemeinsames, anforderungsgerechtes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.
Die Tätigkeit umfasst folgendes Aufgabengebiet:
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt für die Bereiche der Stadt Neustadt in Holstein, der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz und des Amtes Ostholstein-Mitte.
Was wir erwarten:
Was wir Ihnen bieten:
Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderung sowie Bewerber/innen (m/w/d) mit Migrationshintergrund, sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Eingangsbestätigungen versendet werden.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 25.03.2026 unter Angabe Ihrer Verfügbarkeitszeiten per E-Mail an den Amtsvorsteher des Amtes Ostholstein-Mitte (bewerbung@amt-ostholstein-mitte.de).
Bei Rückfragen zum Stellenprofil können Sie sich mit der Leitung des Amtes für Soziale Hilfen, Herrn Maas, telefonisch unter 04521/788-593 in Verbindung setzen.
Hinweis zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren verwendet werden.
Sollte eine über das Bewerbungsverfahren hinausgehende Verwahrung der Unterlagen erwünscht sein, ist eine ausdrückliche Erklärung Ihrerseits hierfür notwendig.
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