Das Amt Burg (Spreewald) sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt und für eine befristete Krankheitsvertretung
in Vollzeit (39 Wochenstunden)
eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter (m/w/d) Marketing und Kurortangelegenheiten.
Sie sind begeisterter Netzwerker und möchten aktiv neue Konzepte für eine der schönsten Urlaubsregionen Deutschlands entwickeln? Zielstrebigkeit, unternehmerisches Denken und Handeln zeichnen Sie aus?
Dann suchen wir genau Sie! Das Amt Burg (Spreewald) liegt in der innovativen und zugleich traditionellen Tourismusregion Spreewald. Zum Amt Burg (Spreewald) gehören sechs Gemeinden im Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden, deren Brauchtum zum immateriellen Kulturerbe gehört. Der Hauptort Burg (Spreewald)/ Bórkowy (Błota) gehört mit bis zu 700.000 Übernachtungen pro Jahr als staatlich anerkanntes Thermalsoleheilbad zu den führenden touristischen Destinationen im Land Brandenburg.
Das bieten wir Ihnen:
Das sind u. a. Ihre Aufgaben bei uns:
Die genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche bzw. die Übertragung anderer Aufgaben behalten wir uns vor.
Das sollten Sie mitbringen:
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien und der Angabe der möglichen
Verfügbarkeit) richten Sie bitte bis zum 17. März 2026 entweder schriftlich an das
Amt Burg (Spreewald), Kennwort: SB Marketing, Hauptstraße 46
03096 Burg (Spreewald)/ Bórkowy (Błota)
oder per E-Mail (ausschließlich PDF-Formate) an hauptverwaltung@amt-burg-spreewald.de.
Das Kleingedruckte:
Auf die „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amt Burg (Spreewald) im Rahmen von
Stellenausschreibungen gemäß Artikel 13 DSGVO“ – veröffentlicht auf www.amt-burg-spreewald.de/ausschreibungen/
stellenmarkt – wird hingewiesen. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erkennen Sie diese Hinweise an.
Aus Kostengründen wird auf eine Eingangsbestätigung und auf Zwischennachrichten verzichtet. Wenn Sie eine
Rückgabe der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir Sie, einen ausreichend frankierten und adressierten
Rückumschlag beizufügen. Ansonsten werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens
vernichtet. Jegliche Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung und einem evtl. Vorstellungsgespräch
entstehen, werden vom Amt nicht erstattet.
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