IHRE AUFGABEN
Sie suchen nach einem sicheren Arbeitsplatz und arbeiten gerne selbständig?
Dann bewerben Sie sich für die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher in der hessischen Justiz.
Das Land Hessen bietet zum 4. Januar 2027 die Möglichkeit der Ausbildung für externe Bewerberinnen und Bewerber.
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig und führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag eines Beteiligten durch.
Sie nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor. Zu Ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Darüber hinaus führen Sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch.
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie als Beamtin bzw. Beamter des mittleren Justizdienstes unter anderem im Außendienst tätig und organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz in der Rubrik Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher
UNSERE ANFORDERUNGEN
Für die Zulassung zur Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst bringen Sie diese Voraussetzungen mit:
Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Abschlussprüfung beträgt das Höchstalter 50 Jahre, so dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht das 47. Lebensjahr und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung - regelmäßig in den Monaten April bis Juni - das 50. Lebensjahr überschritten haben dürfen. Außerdem ist zu diesem Zeitpunkt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
UNSERE ANGEBOTE
Die Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst erfolgt gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in der hessischen Justiz tätig sind und im Verbund mit anderen Bundesländern, u. a. Nordrhein-Westfalen. Externe Bewerberinnen und Bewerber absolvieren vorab einen sechsmonatigen Eignungslehrgang, der am 04.01.2027 beginnen wird und deren Gliederung sich aus der Stellenbeschreibung ergibt.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Eignungslehrgangs beginnt am 01.07.2027 die 20-monatige Einführungszeit zum Gerichtsvollzieherdienst. Diese Gliederung ist ebenfalls der Stellenbeschreibung zu entnehmen.
IHRE VORTEILE
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen. 
Folgende Unterlagen bitte ich dort innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument hochzuladen:
jobBoard.applicationCTA.modes.direct.description