## Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann für Büromanagement
Das Hauptzollamt Berlin stellt zum 1. September 2026 zwei Auszubildende ein.
Anforderungsprofil:
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
Zudem erwarten wir von Ihnen Leistungsbereitschaft, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, zielorientiertes Arbeitsverhalten und Teamfähigkeit.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Neben der attraktiven Vergütung bieten wir Ihnen eine praxisnahe Ausbildung mit modernen Arbeitsbedingungen. So schaffen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung und einen guten Start in die Berufswelt.
Wir setzen auf eine Ausbildung, die Theorie und Praxis verknüpft. Der praktische Teil der Ausbildung findet in den Bezirken der Hauptzollämter Berlin und Potsdam statt und wird durch dienstbegleitende Unterweisungen im Bundesverwaltungsamt in Berlin Lichtenberg ergänzt.
Die theoretische Ausbildung erfolgt als begleitender Berufsschulunterricht an der Louise-Schroeder-Schule – Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung - in Berlin Lichterfelde.
Als Wahlqualifikation sind für die bei der Zollverwaltung angebotenen Ausbildungsplätze die Module "Personalwirtschaft" sowie "Assistenz und Sekretariat" zu belegen.
Nach Abschluss der Ausbildung mit einer guten oder sehr guten Ausbildungsgesamtnote kann eine Übernahme im Bereich der Bundeszollverwaltung ausgesprochen werden. Eine Übernahmegarantie durch das Ausbildungshauptzollamt ist damit nicht verbunden.
Ausbildungsvergütung:
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt ab 1.5.2026 nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, abhängig vom Ausbildungsjahr, 1.368,26 Euro bis 1.464,02 Euro (brutto).
Bewerbung:
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. März 2026 vorzugsweise per E-Mail an: Bewerbung.hza-berlin@zoll.bund.de
oder per Post an:
Hauptzollamt Berlin
Ausbildung
Mehringdamm 129c
10965 Berlin
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Die Ausbildungsoffensive der Bundesregierung soll Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine erste Berufsausbildung ermöglichen. Andere Bewerberinnen und Bewerber können bei Bedarf nachrangig berücksichtigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG -, beide vom 13. September 2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung.
Die Zollverwaltung fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Bundesgleichstellungsgesetz.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Alter, Religion oder sexueller Identität.
Ansprechpersonen:
Als Kontaktpersonen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Wagenschütz Telefon: 030 69009-6283
oder Frau Schulze und Frau Scholz
Telefon: 030 69009 – 6260
### Wir freuen uns auf Sie!
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