Systemadministrator (m/w/d)
DIS AG Germany
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Sie begeistern sich für IT-Themen und haben Freude an der Administration von IT-Systemen und Netzwerken? Als IT-Systemadministrator sind Sie ein wichtiger Bestandteil der EDV-Abteilung des Bischöflichen Ordinariats, die als zentraler IT-Dienstleister für alle Mitarbeitenden dient.
Im Team übernehmen Sie dabei vielfältige Aufgaben in der Administration unserer Applikationen, führen Konfigurationsanpassungen sowie Updates durch und stellen die reibungslose und sichere Nutzung unserer IT-Infrastruktur sicher.
IT-Systemadministration & -Support (m/w/d) IT-Systemadministration & -Support (m/w/d)
Ab 01.08.2026 | Teilzeit (80% - 31,2 Std.) | Unbefristet
Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (EG 9a) in der gültigen Fassung.
Sie möchten mehr über uns erfahren? Auf unserer Karriereseite unter karriere.bistum-speyer.de finden Sie weitere Informationen zum Bistum, unseren Berufsfeldern sowie Argumente für uns als Arbeitgeber.
Klingt nach genau dem richtigen Schritt für Sie?
Wenn wir Ihr Interesse an dieser Aufgabe geweckt haben, dann übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (idealerweise Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse in einem PDF) bis zum 14.06.2026 vorzugsweise über unser Karriereportal unter oder alternativ an bewerbung@bistum-speyer.de.
Für Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Stein (Tel.: 06232/102-247, Mail: andreas.stein@bistum-speyer.de). Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Hannah Riffel (Tel: 06232 102-154, Mail: hannah.riffel@bistum-speyer.de) gerne zur Verfügung.
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Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden kann.