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Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in Kiel ist zum 01.07.2026 die Stelle
einer Informationssicherheitskoordinatorin / eines Informationssicherheitskoordinators (m/w/d)
auf Dauer in Voll- oder Teilzeit zu besetzen.
Die Justiz Schleswig-Holsteins befindet sich in einem umfangreichen Prozess der Digitalisierung. Die Arbeitsabläufe der Justiz werden durch komplexe IT-Anwendungen unterstützt. Der technische Betrieb dieser IT-Verfahren erfolgt im Wesentlichen beim Landesdienstleister Dataport. Durch die Digitalisierung können viele Arbeitsprozesse effizienter gestaltet werden. Gleichzeitig ergeben sich hieraus neue Risiken für die Informationssicherheit. Zur erfolgreichen Behandlung dieser setzt die schleswig-holsteinische Justiz auf Informationssicherheitskoordinatorinnen und -koordinatoren.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
oder bei Beamtinnen oder Beamten die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz oder allgemeine Dienste sowie mindestens einjährige nachgewiesene hauptberufliche Erfahrung auf einem Arbeitsplatz mit Schwerpunkt Informationssicherheit
oder ein Nachweis über eine Zusatzqualifikation als IT-Grundschutz-Praktiker oder IT-Grundschutz-Berater (BSI) oder vergleichbar
oder einen der oben genannten Abschlüsse mit Studienschwerpunkt Informationssicherheit.
Berufliche Erfahrung in der Koordination komplexer Aufgaben mit mehreren Beteiligten, z. B. im Rahmen von Projekten sowie
mehrjährige Berufserfahrung in Behörden oder IT-Organisationen von Unternehmen.
Eine interessante, vielfältige und herausfordernde Tätigkeit mit den Möglichkeiten
Ideen und Konzepte auch eigeninitiativ zu entwickeln und in Arbeitsgruppen einzubringen sowie vielfältige Fortbildungsangebote wahrzunehmen und sich in einem aktuellen und gefragten Aufgabengebiet zu einer hochgradigen Expertin / zu einem hochgradigen Experten weiterzuentwickeln.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 SHBesO erreicht werden. Nach einer entsprechenden Bewährung und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 13 SHBesO erfolgen. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zunächst ein Entgelt bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L vorgesehen. Bei Nachweis entsprechender einschlägiger 3-jähriger Berufserfahrung ist die Einstufung in die Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, relevante Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes II 109-7/2026 bis zum
an das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat II 10/Vertraulich, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel gerne in elektronischer Form an das Postfach bewerbung@jumi.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für personalrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Eulitz (0431 988 3748) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Weiß (0431 988 3821 oder Joerg-Peter.Weiss@jumi.landsh.de).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.