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Bei der Polizeidirektion Kiel ist zum 1. Juni 2026 ein Arbeitsplatz
in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
Die Polizeidirektion Kiel erstreckt sich mit der Landeshauptstadt und dem Landkreis Plön über eine Fläche von nahezu 1200 km². Die insgesamt 367 000 Einwohner werden von den rund 1000 Angehörigen der Polizeidirektion betreut, die ihre zugewiesenen Aufgaben in fünf Polizeirevieren mit nachgeordneten Polizeistationen sowie einem Polizeibezirksrevier und den Kommissariaten/Sachgebieten der Bezirkskriminalinspektion Kiel (BKI) wahrnehmen. Der Zuständigkeitsbereich der Fachinspektion II der BKI Kiel erstreckt sich darüber hinaus auch auf den Landgerichtsbezirk Kiel. Ebenso hat die Regionalleitstelle Mitte mit den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen Kiel und Neumünster ihren Sitz in der Landeshauptstadt und ist Teil des Führungsstabes dieser Polizeidirektion.
Voraussetzungen für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz sind:
Zudem wäre wünschenswert:
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
an das
Landespolizeiamt Schleswig-Holste
Mühlenweg 166
24116 Kiel
gerne in elektronischer Form an kiel.LPA3144@polizei.landsh.de. Dabei sollte die Größe der Datei 2 MB nicht überschreiten. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien und weisen darauf hin, dass keine Rücksendung erfolgt. Wir verzichten ausdrücklich auf die Vorlage von Lichtbildern.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin Frau Martina Rüsing unter der Tel.-Nr.: 0431 – 160-63144 oder per Email kiel.LPA3144@polizei.landsh.de gern zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und der damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Führungsstab, POR Carsten Ebsen unter der Tel.-Nr.: 0431 – 160-2100 oder per Emailcarsten.ebsen@polizei.landsh.de.
Es besteht die Möglichkeit, den Arbeitsplatz nach vorheriger Terminabsprache vor den Auswahlgesprächen zu besichtigen.